Jugendschutz im Fokus der Narrenzunft Schäf
– Anpassung unserer Teilnahmebedingungen
Um die Sicherheit und den verantwortungsvollen Umgang innerhalb der Narrenzunft Schäf e.V. weiterhin zu gewährleisten, hat sich der Ausschuss dazu entschlossen, die Regelungen zur Teilnahme an Umzügen anzupassen. Nach einzelnen Vorkommnissen in der vergangenen Fasnetssaison steht der Schutz unserer jugendlichen Mitglieder klar im Vordergrund.
Deshalb gilt ab der kommenden Fasnetssaison:
Die Teilnahme an Nacht- und Dämmerungsumzügen ist ausschließlich für volljährige Mitglieder (ab 18 Jahren) erlaubt.
Diese Entscheidung wurde nicht leichtfertig getroffen, sondern in enger Abstimmung innerhalb des Ausschusses und mit Rücksicht auf die geltenden Jugendschutzrichtlinien. Ziel ist es, allen Mitgliedern – ob jung oder alt – ein sicheres, faires und positives Fasnetserlebnis zu ermöglichen.
Selbstverständlich steht es jedem frei, privat an Umzügen teilzunehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass keine Bekleidung oder Hästeile getragen werden dürfen, die eine Zugehörigkeit zur Narrenzunft Schäf erkennen lassen – also insbesondere Vereinskleidung (roter Sweat, Fleece, grünes Shirt) oder Teile des Häs.
Es darf nicht ersichtlich sein, dass eine Verbindung zum Verein besteht.
Ausnahme:
Das Tragen dieser Kleidungsstücke ist weiterhin erlaubt, wenn die Narrenzunft Schäf an diesem Tag selbst keine Veranstaltung oder Teilnahme an einem Umzug hat.
Die Narrenzunft Schäf e.V. bedankt sich bei allen Mitgliedern, Eltern und Unterstützern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe, damit unsere gemeinsame Fasnet auch weiterhin für Freude, Zusammenhalt und unvergessliche Momente steht. 🐏🎭