Nach dem Jugendschutzgesetz ist der Vorstand  bzw. sein Beauftragter für alle Jugendliche aufsichtspflichtig, welche mit dem Verein an einer Vereinsveranstaltung teilnehmen. Da uns dies an der Fasnet nicht möglich ist, dürfen Jugendliche nur noch mit Ihren Eltern oder in Begleitung …

Info für alle minderjährigen Mitglieder und der Erziehungsberechtigten Read more »