Info für alle minderjährigen Mitglieder und der Erziehungsberechtigten
Nach dem Jugendschutzgesetz ist der Vorstand bzw. sein Beauftragter für alle Jugendliche aufsichtspflichtig, welche mit dem Verein an einer Vereinsveranstaltung teilnehmen. Da uns dies an der Fasnet nicht möglich ist, dürfen Jugendliche nur noch mit Ihren Eltern oder in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten mit dem Bus mitfahren.
Alle Jugendlichen, die sich den Vereinsfahrten mit privaten Fahrzeugen anschließen, unterliegen nicht der Aufsichtspflicht des Vereines.
Die Eltern können die Aufsichtspflicht an einen Erziehungsbeauftragten übertragen. Dies muss durch ein Formblatt, welches beim Fahrkartenverkauf erhältlich ist, dem Verein mitgeteilt werden. Ohne dieses Formblatt ist ein Mitfahren mit dem Bus nicht möglich.
Bitte bedenken Sie vor dem Erteilen eines Erziehungsauftrages:
– der/die Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein
– er/sie muss in der Lage sein, die notwendige Unterstützung bieten zu können. Stellen Sie sicher, dass der/die Erziehungsbeauftragte nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.
– das nach Hause kommen muss gesichert sein. Der/die Erziehungsbeauftragte ist verantwortlich biszur Rückkehr in die elterliche Wohnung!
Der/die Erziehungsbeauftragte muss die übertragene Erziehungsaufgabe persönlich mit Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung wahrnehmen.
Das Mindestalter für die Teilnahme an einem Nachtumzug bleibt bei 16 Jahren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Zunftmeister Kurt Geiger, Telefon 0172/1670473.